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   LSG Bayern, 22.03.2005 - L 18 U 181/03   

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https://dejure.org/2005,22506
LSG Bayern, 22.03.2005 - L 18 U 181/03 (https://dejure.org/2005,22506)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.03.2005 - L 18 U 181/03 (https://dejure.org/2005,22506)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. März 2005 - L 18 U 181/03 (https://dejure.org/2005,22506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von nicht unfallbedingten Reha-Leistungen; Annahme einer Berufsunfähigkeit nach einem Verkehrsunfall; Erstattung von innerhalb eines Jahres nicht in Anspruch genommenen Leistungen; Ersatzfähigkeit der voraussichtlich entstehenden Kosten für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 29/03 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit zwischen

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2005 - L 18 U 181/03
    § 111 S 2 SGB X nF erfasst nach der Rechtsprechung des BSG bei verfassungskonformer Auslegung der Übergangsvorschrift des § 120 Abs. 2 SGB X Erstattungsansprüche, bei denen die Ausschlussfrist unter der Geltung des § 111 SGB X aF am 01.06.2000 noch nicht abgelaufen war (vgl BSG SozR 4-1300 § 111 Nr. 1 und BSG vom 24.02.2004 - B 2 U 29/03 R -, juris Nr. KSREO 37211522).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG zu § 111 SGB X aF entstand ein Erstattungsanspruch des berechtigten Leistungsträgers, sobald dieser seine Leistung tatsächlich erbracht hatte und ihm die tatsächlichen Kosten entstanden waren (BSG vom 24.02.2004 aaO).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2005 - L 18 U 181/03
    In Streitigkeiten, die bis zum 01.01.2002 rechtshängig geworden sind, ergeht die Kostengrundentscheidung auf der Grundlage des § 193 SGG in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung; § 197 a SGG idF des 6. SGGÄndG vom 17.08.2001 ist insoweit nicht anzuwenden (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 15/03 R

    Erstattungsstreitigkeit - Erstattungsanspruch - Entstehung - Kenntnis -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2005 - L 18 U 181/03
    § 111 S 2 SGB X nF erfasst nach der Rechtsprechung des BSG bei verfassungskonformer Auslegung der Übergangsvorschrift des § 120 Abs. 2 SGB X Erstattungsansprüche, bei denen die Ausschlussfrist unter der Geltung des § 111 SGB X aF am 01.06.2000 noch nicht abgelaufen war (vgl BSG SozR 4-1300 § 111 Nr. 1 und BSG vom 24.02.2004 - B 2 U 29/03 R -, juris Nr. KSREO 37211522).
  • LSG Bayern, 04.02.2003 - L 3 U 239/02

    Erstattung von Geld- und Sachleistungen; Verletztengeld zuzüglich

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2005 - L 18 U 181/03
    Ein Wissenmüssen oder schuldhaftes Nichtwissen spielt nach dem Wortlaut des § 111 SGB X nF keine Rolle (vgl BayLSG vom 04.02.2003 - L 3 U 239/02 - juris: KSRE 034660422 und von Wulffen, SGB X, 5.Aufl, § 111 Anm 9).
  • BSG, 25.04.1991 - 11 BAr 135/90

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen zwischen einem Sozialhilfeträger und der

    Auszug aus LSG Bayern, 22.03.2005 - L 18 U 181/03
    Bei den Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff SGB X handelt es sich nicht um von der Rechtsposition des Versicherten abgeleitete, sondern um eigenständige Ansprüche (BSG, Beschluss vom 25.04.1991, Az: 11 BAr 135/90, juris Nr: KSRE 011503407 mwN).
  • BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen gesetzlichem

    Entsprechendes gilt für das vom SG angeführte Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 22. März 2005 (L 18 U 181/03) , das im Übrigen nicht rechtskräftig wurde, weil die Klage im Laufe des Revisionsverfahrens zurückgenommen wurde.
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